HinweisgeberInnenMeldesystem

Das HinweisgeberInnen-Meldesystem der HARTL HAUS Holzindustrie GmbH dient der Meldung von Verstößen gemäß des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) bzw. der EU-Whistleblower-Richtlinie.

Meldungen von Regelverstößen sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit, Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB).

Bitte beachten Sie: Meldungen, die nicht in eine dieser Meldekategorien fallen, fallen nicht unter den Schutz des HSchG und können nicht im Rahmen des HinweisgeberInnen-Meldesystems bearbeitet werden.

Prozedere zum internen Meldesystem:

  • Bitte nehmen Sie Kontakt über unser Meldesystem auf.
  • Binnen 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Innerhalb von 3 Monaten bekommen Sie Rückmeldung über die weitere Vorhergehens Weise bzw. gesetzte Maßnahmen.
  • Als Hinweisgeber:in kommt Ihnen ausreichend Schutz zu und es entsteht Ihnen keinerlei Nachteile. Der Schutz besteht auch für anonyme Hinweisgebr:innen, sollten diese identifiziert werden.
  • Achtung: Nicht geschützt ist hingegen das Einbringen von Hinweisen, die offensichtlich falsch sind. Wissentlich Falschmeldungen können zu Schadenersatzpflicht und/oder strafrechtlicher Verfolgung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz oder nach dem Strafgesetzbuch (zB. wegen Verleugnung) führen.

Hier kommen Sie zum Meldesystem.